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   BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R   

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BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R (https://dejure.org/2023,35736)
BSG, Entscheidung vom 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R (https://dejure.org/2023,35736)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - B 7 AS 24/22 R (https://dejure.org/2023,35736)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Bundessozialgericht
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 41a Abs 3 S 2 SGB 2, § 41a Abs 3 S 3 SGB 2, § 41a Abs 3 S 4 SGB 2, § 41a Abs 5 SGB 2, § 60 SGB 1
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger Leistungsbewilligung - Nullfestsetzung - Pflicht zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen - gescheiterte Bedarfsgemeinschaft - Trennung der Eheleute - Einnahmen eines Ehegatten aus ...

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger Leistungsbewilligung - Nullfestsetzung - Pflicht zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen - gescheiterte Bedarfsgemeinschaft - Trennung der Eheleute - Einnahmen eines Ehegatten aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Entscheidung nach vorläufiger Leistungsbewilligung - Nullfestsetzung - Pflicht zum Nachweis leistungserheblicher Tatsachen - gescheiterte Bedarfsgemeinschaft - Trennung der Eheleute - Einnahmen eines Ehegatten aus ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Keine Nullfeststellung bei Erkenntnisausfall in gescheiterter Bedarfsgemeinschaft

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Nullfeststellung auch bei gescheiterter Bedarfsgemeinschaft?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Nullfeststellung bei Erkenntnisausfall in gescheiterter Bedarfsgemeinschaft

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Keine Nullfeststellung bei Erkenntnisausfall in gescheiterter Bedarfsgemeinschaft

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Verantwortung bei Pflichtverletzungen in gescheiterter Bedarfsgemeinschaft bleibt individuell

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Nullfeststellung bei Erkenntnisausfall in gescheiterter Bedarfsgemeinschaft

Sonstiges (2)

  • Bundessozialgericht (Verfahrensmitteilung)

    Zum Umfang der Nachweis- und Auskunftspflicht der Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft im Rahmen der abschließenden nach vorläufiger Entscheidung gemäß § 41a Absatz 3 Satz 3 und 4 SGB II, wenn im Bewilligungszeitraum nur ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Einkommen ...

  • Bundessozialgericht (Terminmitteilung)

    S. T.-K. - Jobcenter Altmarkkreis Salzwedel

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Feststellung nach vorläufiger Bewilligung - Nullfestsetzung - gescheiterte Bedarfsgemeinschaft - Mitwirkungsobliegenheiten - Zurechnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 27.09.2023 - B 7 AS 17/22 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - abschließende Festsetzung und Erstattung von

    Auszug aus BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R
    Einer isolierten Anfechtung der abschließenden Entscheidung mit dem Ziel, die vorläufig bewilligten Leistungen weiter behalten zu dürfen, fehlt im Grundsatz (zur Ausnahme für den Fall, dass die Fiktionswirkung eingetreten ist, vgl BSG vom 27.9.2023 - B 7 AS 17/22 R - RdNr 13 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) das Rechtsschutzbedürfnis, weil das Verfahren zur abschließenden Feststellung der Leistungshöhe nach vorläufiger Bewilligung durch einen entsprechenden Leistungsbescheid abzuschließen ist.

    § 41a Abs. 3 Satz 1 SGB II setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung noch eine vorläufige Bewilligung besteht, die ersetzt werden kann (BSG vom 27.9.2023 - B 7 AS 17/22 R - RdNr 15, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    Weder liegen Anhaltspunkte für eine der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen vom Eintritt der Fiktionswirkung (§ 41a Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 oder 2 SGB II) vor noch kann der Widerspruchsbescheid nach seinem Inhalt im vorliegenden Fall als Aufhebungsentscheidung (§§ 45, 48 SGB X) ausgelegt oder generell in eine solche umgedeutet werden (vgl zum Ganzen nur BSG vom 27.9.2023 - B 7 AS 17/22 R - RdNr 26 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen).

    Die als abschließend festgestellt geltende Bewilligung bildet den Rechtsgrund für das Behaltendürfen der zunächst nur vorläufig bewilligten Leistungen; ein Verfahrensabschluss ist damit auch ohne gesonderte bescheidmäßige Feststellung erfolgt (vgl zum Ganzen BSG vom 27.9.2023 - B 7 AS 17/22 R - RdNr 13 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

    Strukturell ist die Bewilligung vorläufiger Leistungen von vornherein auf eine abschließende Entscheidung über die Höhe der Leistungen angelegt (BSG vom 27.9.2023 - B 7 AS 17/22 R - zur Veröffentlichung in BSG und SozR vorgesehen), die Höhe der abschließend festzustellenden Leistungen hängt von dem tatsächlich erzielten Einkommen im Bewilligungszeitraum ab.

  • BSG, 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - endgültige Entscheidung nach vorläufiger

    Auszug aus BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R
    Die Kläger verfolgen ihr Begehren, den Bescheid vom 21.8.2019 über die sog "Nullfeststellung" aufzuheben und die Verpflichtung des Beklagten, abschließend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe der vorläufig festgestellten und ausgezahlten Leistungen zu bewilligen, zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, § 56 SGG; BSG vom 8.2.2017 - B 14 AS 22/16 R - juris RdNr 10 mwN; zuletzt BSG vom 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R - SozR 4-4200 § 41a Nr. 7 RdNr 12 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) , gerichtet auf ein Grundurteil im Höhenstreit (BSG vom 11.11.2021 - B 14 AS 41/20 R - SozR 4-4200 § 11b Nr. 14 RdNr 12) .

    Danach war der Beklagte zwar nach § 41a Abs. 3 Satz 2 SGB II iVm § 60 Abs. 1 und 2, § 65 Abs. 1 Nr. 1 SGB I im Grundsatz berechtigt, die Vorlage einer vollständig ausgefüllten, abschließenden Anlage EKS und, wie im Bewilligungsbescheid vom 19.11.2018 aufgeführt, einer Liste mit näheren Angaben zu den im einzelnen erledigten Arbeiten, dem Tag der Auftragsausführung sowie den Einzeleinnahmen zu verlangen (vgl dazu auch BSG vom 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R - SozR 4-4200 § 41a Nr. 7 RdNr 18, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

    Dass es keiner Belehrung dahingehend bedurfte, dass Unterlagen noch im Widerspruchs- und Klageverfahren vorgelegt werden können und dann zu berücksichtigen sind, ist mittlerweile durch die Rechtsprechung des BSG geklärt (BSG vom 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R - SozR 4-4200 § 41a Nr. 7 RdNr 22, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) .

  • BSG, 12.09.2018 - B 4 AS 39/17 R

    Folgen fehlender Mitwirkung bei der abschließenden Leistungsbewilligung zuvor

    Auszug aus BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R
    Es fehlte also an einer abschließenden Entscheidung (BSG vom 12.9.2018 - B 4 AS 39/17 R - BSGE 126, 294 = SozR 4-4200 § 41a Nr. 1, RdNr 11, 33 f mwN).

    cc) Ein solches Verständnis steht nicht in Widerspruch zu den Ausführungen in der Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 12.9.2018 (B 4 AS 39/17 R - BSGE 126, 294 = SozR 4-4200 § 41a Nr. 1, RdNr 42).

  • BSG, 14.02.2018 - B 14 AS 17/17 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Aufteilung der Unterkunftskosten

    Auszug aus BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R
    Davon zu trennen sind materiell-rechtlich zu beurteilende Rechtsfolgen im Fall unterbliebener Mitwirkung eines Bedarfsgemeinschaftsmitglieds auf die Leistungsansprüche der übrigen (dazu gleich; zur Versagung von Leistungen vgl nur BSG vom 14.2.2018 - B 14 AS 17/17 R - BSGE 125, 146 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 94, RdNr 20 ff für Ansprüche nach § 22 SGB II) .

    Nach Auflösung einer Bedarfsgemeinschaft ist den rechtlichen Erwartungen die Grundlage entzogen, die an diese Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft typisierend geknüpften werden (dazu BSG vom 14.2.2018 - B 14 AS 17/17 R - BSGE 125, 146 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 94, RdNr 22 mwN zum Fall der Versagung von Leistungen gegenüber einem Mitglied der Bedarfsgemeinschaft; vgl insoweit - klarstellend auch § 41a Abs. 1 Satz 2 SGB II), wonach in einer häuslichen familiären Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft deren Mitglieder in besonderer Weise füreinander einstehen.

  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 30/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsgrundsatz - sozialrechtliches

    Auszug aus BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R
    Insbesondere scheidet ein verwaltungsvollstreckungsrechtliches Vorgehen gegen E aus (vgl dazu nur BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 30/14 R - SozR 4-4200 § 60 Nr. 3 RdNr 21 mwN) , weil die Bedarfsgemeinschaft im Zeitpunkt der Mitwirkungsaufforderung nicht mehr bestand (zu den Fällen der "gescheiterten" Bedarfsgemeinschaft vgl nur BSG vom 24.2.2011 - B 14 AS 87/09 R - BSGE 107, 255 = SozR 4-4200 § 60 Nr. 1, RdNr 14).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 87/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auskunftsverlangen des Grundsicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R
    Insbesondere scheidet ein verwaltungsvollstreckungsrechtliches Vorgehen gegen E aus (vgl dazu nur BSG vom 25.6.2015 - B 14 AS 30/14 R - SozR 4-4200 § 60 Nr. 3 RdNr 21 mwN) , weil die Bedarfsgemeinschaft im Zeitpunkt der Mitwirkungsaufforderung nicht mehr bestand (zu den Fällen der "gescheiterten" Bedarfsgemeinschaft vgl nur BSG vom 24.2.2011 - B 14 AS 87/09 R - BSGE 107, 255 = SozR 4-4200 § 60 Nr. 1, RdNr 14).
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 26/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Sperrzeit - Ablehnung einer beruflichen

    Auszug aus BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R
    Ohne Bedeutung für die Richtigkeit einer Belehrung ist jedoch, anders als dies das LSG gesehen hat, ob sich ihre Fehlerhaftigkeit im konkreten Fall tatsächlich ausgewirkt hat (vgl nur BSG vom 1.6.2006 - B 7a AL 26/05 R - juris RdNr 15) .
  • BSG, 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Kindergeld -

    Auszug aus BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R
    b) Materiell-rechtlich beurteilt sich der Anspruch der Kläger nach §§ 19 ff iVm §§ 7 ff , §§ 20 ff SGB II in der Fassung, die das SGB II durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG vom 23.12.2016, BGBl I 3234) ab 1.1.2018 bzw ab 1.1.2019 durch das Teilhabechancengesetz (10. SGB II-ÄndG vom 17.12.2018, BGBl I 2583) und das Qualifizierungschancengesetz (QualChancenG vom 18.12.2018, BGBl I 2651) erhalten hat (Geltungszeitraumprinzip, vgl BSG vom 19.10.2016 - B 14 AS 53/15 R - SozR 4-4200 § 11 Nr. 78 RdNr 15 mwN).
  • BSG, 08.02.2017 - B 14 AS 22/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - statthafte Klageart - Anfechtungs- und

    Auszug aus BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R
    Die Kläger verfolgen ihr Begehren, den Bescheid vom 21.8.2019 über die sog "Nullfeststellung" aufzuheben und die Verpflichtung des Beklagten, abschließend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe der vorläufig festgestellten und ausgezahlten Leistungen zu bewilligen, zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, § 56 SGG; BSG vom 8.2.2017 - B 14 AS 22/16 R - juris RdNr 10 mwN; zuletzt BSG vom 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R - SozR 4-4200 § 41a Nr. 7 RdNr 12 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) , gerichtet auf ein Grundurteil im Höhenstreit (BSG vom 11.11.2021 - B 14 AS 41/20 R - SozR 4-4200 § 11b Nr. 14 RdNr 12) .
  • BSG, 11.11.2021 - B 14 AS 41/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Fahrkostenersatz

    Auszug aus BSG, 13.12.2023 - B 7 AS 24/22 R
    Die Kläger verfolgen ihr Begehren, den Bescheid vom 21.8.2019 über die sog "Nullfeststellung" aufzuheben und die Verpflichtung des Beklagten, abschließend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts in Höhe der vorläufig festgestellten und ausgezahlten Leistungen zu bewilligen, zulässigerweise mit der kombinierten Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 Satz 1, § 56 SGG; BSG vom 8.2.2017 - B 14 AS 22/16 R - juris RdNr 10 mwN; zuletzt BSG vom 29.11.2022 - B 4 AS 64/21 R - SozR 4-4200 § 41a Nr. 7 RdNr 12 mwN, auch zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) , gerichtet auf ein Grundurteil im Höhenstreit (BSG vom 11.11.2021 - B 14 AS 41/20 R - SozR 4-4200 § 11b Nr. 14 RdNr 12) .
  • BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91

    Erziehungsgeld - Behördliche Ermittlungspflicht

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